Energieintensive Industrien: Verbesserungen im Emissionshandel nötig

Morgen wird sich der Rat der Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten mit der Richtlinie zum Emissionshandel für die Zeit ab 2021 befassen. "Der Rat muss bei seinen Beschlüssen die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Grundstoffindustrien stärker berücksichtigen", sagte Utz Tillmann, Sprecher der Energieintensiven Industrien in Deutschland (EID) und Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI). "Wir brauchen am Ende eine Lösung, die den nötigen Klimaschutz erreicht, aber auch Investitionen und Arbeitsplätze in Europa erhält.“

 

Der internationale Wettbewerb sei für energieintensive Industrien sehr intensiv, so Tillmann. Zudem stießen die Unternehmen bei der Minderung von Treibhausgasen in den Produktionsprozessen an technische Grenzen. Werde die Zuteilung wie von der Kommission vorgesehen unverhältnismäßig stark gekürzt, müssten Unternehmen massiv Zertifikate zukaufen. Die daraus entstehenden Kosten würden ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit erheblich belasten.

 

Vor diesem Hintergrund setzen die energieintensiven Industrien auf die deutsche Bundesregierung. Franziska Erdle, Sprecherin der EID und Hauptgeschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Metalle, sagte: "Die Bundesregierung hat im Klimaschutzplan 2050 den Weg vorgezeichnet: Für einen EU-Emissionshandel, der die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrien wahrt, und für eine Strompreiskompensation ohne Deckelung und Degression, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Wir hoffen, dass sich dies auch in der EU durchsetzt." Grundsätzlich gelte es zu verhindern, dass die effizientesten Anlagen durch den Emissionshandel mit zusätzlichen Kosten bestraft werden. Dazu seien aber mehrere Schritte nötig: Die Benchmarks müssten technisch und wirtschaftlich erreichbar sein, bei der kostenlosen Zuteilung an die von Carbon Leakage gefährdeten Sektoren dürfe es nicht zu einem Korrekturfaktor kommen, und die Strompreiskompensation müsse fortgeführt werden. Außerdem warb Erdle für die ebenfalls von der Bundesregierung geforderte Anhebung des sogenannten Industriecaps um rund fünf Prozentpunkte.

 

Gemeinsam betonten Tillmann und Erdle, dass der Beschluss des Rates nicht hinter diese Vorgaben zurückfallen dürfe. Andernfalls drohten den energieintensiven Industrien deutliche Zusatzbelastungen. Tillmann: "Der Rat hat es nun in der Hand, die künftige Ausgestaltung des Emissionshandels zu prägen. Er setzt damit auch die Leitplanken für Investitionsentscheidungen in unseren Branchen bis 2030.“ Die Bundesregierung forderte Tillmann auf, nur einer Einigung zuzustimmen, welche wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Industrie erreicht.

 

Die Energieintensiven Industrien in Deutschland (EID) beschäftigen rund 830.000 Mitarbeiter – oder 14 Prozent der Beschäftigten des Verarbeitenden Gewerbes. Jeder Arbeitsplatz in der energieintensiven Grundstoffproduktion sichert etwa zwei Arbeitsplätze in anderen Industriezweigen und im Dienstleistungssektor.

 

Der internationale Wettbewerb sei für energieintensive Industrien sehr stark, so Tillmann. Zudem stießen die Unternehmen bei der Minderung von Treibhausgasen in den Produktionsprozessen an technische Grenzen. Werde die Zuteilung wie von der Kommission vorgesehen  unverhältnismäßig stark gekürzt, müssten Unternehmen massiv Zertifikate zukaufen. Die daraus entstehenden Kosten würden ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit massiv belasten.

Vor diesem Hintergrund setzen die energieintensiven Industrien auf die deutsche Bundesregierung. Franziska Erdle, Sprecherin der EID und Hauptgeschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Metalle, sagte: "Die Bundesregierung hat im Klimaschutzplan 2050 den Weg vorgezeichnet: Für einen EU-Emissionshandel, der die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrien wahrt und für eine Strompreiskompensation ohne Deckelung und Degression, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Wir hoffen, dass sich dies auch in der EU durchsetzt." Grundsätzlich gelte es zu verhindern, dass die effizientesten Anlagen durch den Emissionshandel mit zusätzlichen Kosten bestraft werden. Dazu seien aber mehrere Schritte nötig: Die Benchmarks müssten technisch und wirtschaftlich erreichbar sein, bei der kostenlosen Zuteilung an die von Carbon Leakage gefährdeten Sektoren dürfe es nicht zu einem Korrekturfaktor kommen, und die Strompreiskompensation müsse fortgeführt werden. Außerdem warb Erdle für die ebenfalls von der Bundesregierung geforderte Anhebung des sogenannten Industriecaps um rund fünf Prozentpunkte.

Gemeinsam betonten Tillmann und Erdle, dass der Beschluss des Rates nicht hinter diese Vorgaben zurückfallen dürfe. Andernfalls drohten den energieintensiven Industrien deutliche Zusatzbelastungen. Tillmann: "Der Rat hat es nun in der Hand, die künftige Ausgestaltung des Emissionshandels zu prägen. Er setzt damit auch die Leitplanken für Investitionsentscheidungen in unseren Branchen bis 2030.“ Die Bundesregierung forderte Tillmann auf, nur einer Einigung zuzustimmen, welche wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Industrie erreicht.“

Die Energieintensiven Industrien in Deutschland (EID) beschäftigen rund 830.000 Mitarbeiter – oder 14 Prozent der Beschäftigten des Verarbeitenden Gewerbes. Jeder Arbeitsplatz in der energieintensiven Grundstoffproduktion sichert etwa zwei Arbeitsplätze in anderen Industriezweigen und im Dienstleistungssektor.