Die EID begrüßen, dass mit dem CISAF erstmals eine beihilferechtliche Grundlage geschaffen wurde, um steigende Börsenstrompreise gezielt adressieren zu können. Die Bemühungen des BMWE zur Schaffung eines solchen europäischen Rahmens erkennen wir an. Gleichzeitig sehen wir jedoch erheblichen Verbesserungsbedarf, um das Instrument zu einem wirksamen und praxisnahen Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit weiterzuentwickeln.
Ein international wettbewerbsfähiger Strompreis ist entscheidend für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit. Sollte das Preisniveau führender Standorte wie den USA oder China nicht erreicht werden können, ist zumindest ein Strompreis zwischen 40 und maxi-mal 60 €/MWh erforderlich – einschließlich Netzentgelten sowie aller staatlich induzierten und regulierten Preisbestandteile. Die EU-Kommission hat mit dem CISAF eine beihilferechtliche Grundlage für eine Entlastung des Großhandelsstrompreises vorgelegt, der jedoch bei Weitem noch nicht ausreichend ist, um einen spürbaren und dauerhaften Beitrag zur Entlastung der Stromkosten zu leisten. Das liegt u. a. an der geringen Laufzeit (bis 2030, max. 3 Jahre), dem niedrigen Entlastungsvolumen (50 % des Stromverbrauchs), belastenden Gegenleistungen (Kürzung der Entlastungswirkung um 50 %) und der unzureichenden Abdeckung abwanderungsgefährdeter Branchen (ausschließlich KUEBLL Liste a). Insbesondere für die sehr stromintensiven Unternehmen mit Strompreiskompensation lässt sich aufgrund der fehlenden Kumulierbarkeit zudem kaum eine zusätzliche Entlastung erreichen.
1. Ausschöpfung des beihilferechtlichen Rahmens in vollem Umfang
Bis zur notwendigen Überarbeitung des Instruments fordern die EID die Bundesregierung auf, den bestehenden, engen Handlungsspielraum des CISAF voll auszuschöpfen. Ziel muss ein möglichst unbürokratisches, rechtssicheres Instrument mit maximaler Entlastungswirkung für die Industrie sein. Zur Umsetzung schlagen die EID folgende Maßnahmen vor:
◆ Adressatenkreis:
Eine Abwanderung der Industrie muss verhindert werden und ist auch erklärtes Ziel des Eu-ropean Clean Industrial Deals. Neben den, im erheblichen Maße abwanderungsgefährdeten Branchen (KUEBLL RN 405 a), sollten deshalb auch die abwanderungsgefährdeten Branchen (KUEBLL RN 405 b) in den Anwendungsbereich des CISAF aufgenommen werden.
◆ Beihilfefähige Strommengen:
Grundsätzlich muss es den Unternehmen freistehen, welche Förderung – Strompreiskompen-sation oder Industriestrompreis - gewählt wird. Kombinationsmöglichkeiten sollten darüber hinaus ebenfalls ermöglicht werden: Im Fall eines SPK-Bezugs sollte das Unternehmen sicherstellen können, dass die übrigen, nicht der SPK unterliegenden Strommengen von der CISAF-Förderung profitieren. Die SPK-Strommenge sollte dabei bürokratiearm als der theo-retische Stromverbrauch definiert werden, der auf Basis der Produkt- bzw. des Fallbackbenchmark ermittelt wurde. Eine aufwändige physische Abgrenzung durch neue Messpunkte sollte vermieden werden. Die Entlastung sollte unabhängig von der Strombezugsquelle auch für nicht am Markt erworbene Strommengen gelten. Der CISAF ermöglicht das explizit (sh. Rz. 115).
◆ Referenzpreis:
Basis für die Berechnung der Entlastung nach CISAF bildet neben dem beihilfefähigen Stromverbrauch der durchschnittliche jährliche Großhandelspreis. Der Referenzpreis sollte dabei der Durchschnittspreis für den Baseload-Future für das Entlastungsjahr sein, (da dieser ein stabiler, transparenter und im Voraus verfügbarer Maßstab ist, der Unternehmen ermöglicht, ihre Entlastung frühzeitig zu berechnen und damit Investitionen und Produktionsentscheidungen sicherer zu treffen.
◆ Auszahlungszeitpunkt:
Um den wettbewerbsstärkenden Effekt entlang der Wertschöpfungskette zu erhöhen, sollte die Entlastung in größtmöglicher zeitlicher Nähe zum Stromverbrauch erfolgen. Es sollte mindestens eine unterjährige (z.B. monatliche) Auszahlung umgesetzt werden. Zudem sollte ein vorläufiger Förderbescheid exante vorliegen, da nur auf diesem Weg eine Entlastung bereits in den Produktionskosten berücksichtigt werden kann.
◆ Ökologische Gegenleistungen:
Bei der nationalen Ausgestaltung der ökologischen Gegenleistungen im Rahmen des CISAF sollte ein praxisnaher und unternehmensfreundlicher Ansatz verfolgt werden. Dazu gehört eine nicht-abschließende, möglichst technologieoffene Maßnahmenliste, die weitere Erfüllungsoptionen zulässt sowie eine möglichst bürokratiearme Umsetzung. Zusätzliche nationale Anforderungen oder Zugangsvoraussetzungen für den Erhalt der Beihilfe müssen vermieden werden, um die Entlastungswirkung nicht weiter einzuschränken und um den administrativen Mehraufwand zu minimieren.
2. Überarbeitung des CISAF zur Entwicklung eines langfristigen Instruments
Die EID fordern die Bundesregierung auf, gemeinsam mit der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten schnellstmöglich an einer substanziellen Weiterentwicklung des CISAF zu arbeiten, um einen langfristigen und verlässlichen Rahmen für wettbewerbsfähige Strompreise zu schaffen.
◆ Kumulierbarkeit:
Für die Sicherung eines international wettbewerbsfähigen Strompreisniveaus ist es unerlässlich, dass Beihilfen nach dem CISAF mit der Strompreiskompensation uneingeschränkt kumulierbar sind. Nur durch die kombinierte Nutzung beider Instrumente kann die notwendige Entlastungswirkung für energieintensive Unternehmen erzielt werden.
◆ Stromverbrauch:
Die Beschränkung auf 50 Prozent der Strommenge ist aus unserer Sicht nicht sachgerecht. Das Carbon-Leakage-Risiko gilt für das gesamte Unternehmen und alle seinen energieintensiven Prozessen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Ein Industriestrompreis, der das Ziel des Schutzes der Wettbewerbsfähigkeit hat, muss vollumfänglich auf diese energieintensiven Prozesse im internationalen Wettbewerb angewandt werden könnten.
◆ Laufzeit:
Investitionen werden an langfristigen Rahmenbedingungen ausgerichtet. Der Erhalt der Industrie in Europa kann nur durch langfristig planbare Rahmenbedingungen erreicht werden. Kurzfristmaßnahmen, wie eine dreijährige Kostensenkung, werden keine langfristigen Investitionen anreizen.
Daher schlagen die EID vor, den Beihilferahmen unbefristet zu ermöglichen, bis ein dauerhaft wettbewerbsfähiges Strompreisniveau erreicht ist. Das gibt den Unternehmen eine Perspektive, stärkt die industrielle Produktion in Europa und damit die Versorgungssicherheit mit wichtigen Industriegütern. Kurz: Europas Unabhängigkeit profitiert.
◆ Ökologische Gegenleistungen:
Die EID bekennen sich zur Transformation und leisten bereits umfassende Beiträge zur Erreichung der Klimaziele. Der CISAF ist jedoch ausdrücklich als Instrument zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit konzipiert. Die Kopplung an ökologische Gegenleistungen würde die eigentliche Schutzwirkung gegen Carbon Leakage untergraben und die Unternehmen nicht entlasten, sondern zusätzlich belasten. Der Erhalt von Arbeitsplätzen sollte als Gegenleistung ausreichen. Dies muss insgesamt stärker anerkannt werden. Wettbewerbs- und Klimaschutz-maßnahmen sollten daher von Investitionsvorgaben getrennt werden und die ökologischen Gegenleistungen im Rahmen einer Überarbeitung des CISAF deshalb gestrichen werden.
◆ Wettbewerbsschutz:
Für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die Transformation durch Elektrifizierung sind Stromkosten von 40 bis 60 €/MWh inkl. aller staatlich induzierter und regulierter Preisbestandteile notwendig.
Mit dem aktuellen CISAF-Design kann dieses Ziel jedoch nicht erreicht werden. Die beste-henden Einschränkungen führen bei einem durchschnittlichen Großhandelsstrompreis (ohne weitere Preisbestandteile) von 95 €/MWh (durchschnittlicher Spotmarktpreis 2024) zu einem Strompreis von 83,75 €/MWh. Dieses Niveau liegt also allein beim Großhandelsstrompreis deutlich über dem notwendigen Zielkorridor und entfaltet nicht die gewünschte entlastende Wirkung. Daher ist eine Anpassung der CISAF-Parameter dringend erforderlich.
Die Energieintensiven Industrien in Deutschland (EID) sind die gemeinsame Plattform der Energieintensiven Industrien in Deutschland. Unter ihrem Dach bündeln die Branchen Baustoffe, Chemie, Glas, Nichteisen-Me-talle, Papier und Stahl ihre gemeinsamen energie- und klimapolitischen Positionen, um ihre Wettbewerbsfähig-keit zu sichern. Diese Branchen sind der industrielle Kern der Volkswirtschaft, die unverzichtbare Grund- und Werkstoffe für die Industrie liefern. Registernummer im
Lobbyregister (EID): R001128